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Start Ökologie und Umwelt Land- und Forstwirtschaft Neozoen - Einwanderer im Vorgarten

Neozoen - Einwanderer im Vorgarten

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DamwildImmer mehr Arten wandern in neue Biotope ein. Während sich ein Teil natürlich, bzw. auf Grund von Klimaverschiebungen ausbreitet, wurden, bzw. werden andere vom Menschen bewusst oder unbewusst in alle Erdteile verschleppt. Ein Teil von diesen eingeschleppten Arten schafft es, sich im neuen Biotop eine ökologische Niesche zu sichern und etabliert sich dauerhaft.

Der Begriff Neozoon stammt aus dem griechischen und bedeutet "Neutier"; neo - neu; zoon – Tier. Damit werden Arten bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 unter direkter oder indirekter Einwirkung des Menschen in ein bestimmtes Gebiet gelangt sind und sich dort etabliert haben. Das heißt, die Art muß seit mindestens 25 Jahren in einem neuen Gebiet vorkommen und/oder sich über mindestens drei Generationen reproduziert haben.

Die Einwanderer gelangen dabei über verschiedene Wege in ein neues Biotop. Viele Arten werden als "blinde Passagiere über Balastwassertanks oder Verpackungsmaterialien eingeschleppt. So lange der internationale Warenverkehr besteht, werden auf diese Weise immer wieder neue Arten einwandern. Problematischer sind oft die anderen Wege der Neubürger. So hat man in früheren Zeiten bewußt Tiere entweder zur Jagd oder als" Nützlinge" ausgesetzt. Das prominenteste Beispiel hierfür sind die Kaninchen in Australien. Heute ist man da deutlich zurückhaltender. Allerdings gelangten und gelangen viele Arten einerseits durch selbsternannte "Tierschützer" andererseits durch Halter in die Natur. Befreiungsaktionen von Tierschützern sind aber weder für das Individuum nützlich - viele kommen um, weil sie sich nicht selbst versorgen können - noch für die heimische Fauna und Flora. Ähnliches gilt für Halter von exotischen Tieren, die ihres Lieblings überdrüssig geworden sind.

Dazu hier ein Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz:

§ 41 – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – (2)
... Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns

1. von Tieren und
2. von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind auszunehmen...

Auf Grund der bereits beschriebenen Faktoren gibt es in Deutschland inzwischen geschätzte 1400 Neozoen. Die bekanntesten derer sind:

  • Waschbär - Procyon lotor
  • Wanderratte - Rattus norvegicus
  • Damhirsch – Dama dama
  • Bisam(ratte) - Ondatra zibethicus
  • Jagdfasan – Phasianus colchius
  • Ochsenfrosch - Rana caesbeiana
  • Regenbogenforelle - Oncorhynchus mykiss
  • Sonnenbarsch - Lepomis gibbosus
  • Kartoffelkäfer - Leptinotarsa decenlineata

Währen viele neue Arten in ihrem neuen Lebensraum recht unproblematisch sind, können einige erhebliche Probleme schaffen. So können einheimische Arten verdrängt werden, die neuen Arten können als Krankheitsvektoren auftreten, wirtschaftliche Schäden verursachen oder aber eine Kombination dieser Wirkungen. Daher sollte man generell auf das Einschleppen von neuen Arten verzichten, da die Folgen nicht absehbar sind.

Um Etablierung neuer Arten zu vermindern, müßten die heimischen Ökosysteme gestärkt werden. Dazu gehört auch das Überdenken der Besatzpraktiken von Jagd- und Fischereigebieten. Bei stark invasieven Arten, wie dem Ochsenfrosch ist evtl. ein Verkaufsverbot an Privatpersonen in Betracht zu ziehen. Allerdings ist in Einzelfällen auch ein Prozeßschutz ratsam. Beispielsweise, wenn Arten selbständig einwandern.




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